Am 1.1.2017 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Beleuchtung von E-Bikes neu regelt und EU-weit gültig ist.

Für Fahrräder mit Tretkraftunterstützung bis 25 km/h gelten die gleichen Regelungen wie für Fahrräder ohne E-Bikeantrieb, so darf jede StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung montiert werden. Wirkliche Änderungen gibt es allerdings im Bereich der E-Bikes die über 25 km/h fahren können.

E-Bikes mit schnellerem Antrieb müssen ab 1.1.2017 bei Neuzulassungen mit Scheinwerfern nach ECE 113 ausgestattet werden. Für ältere E-Bikes gilt eine Übergangsregelung bis 1.1.2018.

 

Abblendlicht hat eine viel höhere Leuchtkraft als übliche Fahrradbeleuchtung, was auch verständlich ist, da diese E-Bikes natürlich eine sehr viel höhere Geschwindigkeit an den Tag legen. Dementsprechend muss auch die Sicht wesentlich weiter und besser sein.

Die Supernova M99 Pro ist der erste Scheinwerfer für E-Bikes, der sogar Fernlicht anbietet, das die Fahrbahn bis zu 380 Meter weit ausleuchtet. Helligkeit bis zu 360 Lux und 1600 Lumen gab es bei Fahrradbeleuchtung noch nie!

Außerdem bieten die Supernova Leuchten echtes Taglicht an, das im Gegensatz zum Abblendlicht wesentlich auffälliger ist und Dank der neuen LED Technik bis zu 75% weniger Strom braucht. Die Vorschriften für Tagfahrlicht für E-Bikes sind genau vorgegeben und entsprechen denen von Kraftfahrzeugen im Verkehr.

 

Nachrüsten ist möglich!

Dass dem Gesetz Genüge getan werden kann, gibt es eine Vielzahl von Nachrüstmöglichkeiten für jeden E-Bike Antrieb und jede Montagemöglichkeit. Vor allem Beleuchtungen für Bikes bis 25 km/h, aber auch die Supernova M99 können beim E-Bike Fachhändler oder selbst  professionell nachgerüstet werden. Dafür gibt es passende Lichtstecker, die dann einfach eingesteckt werden und eine Kompatibilitätstabelle, aus der herausgelesen werden kann, welcher Lichtanschluss für welchen Antrieb verwendet werden kann. Und dazu gibt es dann natürlich auch die passenden Halterungen, die einfach an der Displayhalterung befestigt werden können.