Dienstradleasing für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber wird es immer wichtiger Mitarbeitern attraktive Benefits zu bieten. Arbeitnehmer achten nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf ein gutes Arbeitsklima, eine gute Work-Life-Balance und andere Vorteile.
Dienstradleasing bringt keine Nachteile für den Arbeitgeber, weder finanziell noch sonstige und benötigt nur einen minimalen, einmaligen Aufwand. Steuerlich sind sie einem Dienstwagen gleichgestellt und eine Art Voll-Kasko-Versicherung ist immer inklusive.
Wie genau es geht und wie wir dich dabei unterstützen können erklären wir dir hier.

Wie funktioniert das Dienstradleasing?
Als Arbeitgeber unterzeichnest du einen Vertrag mit einen Leasinganbieter, der deinen Anforderungen am besten entspricht. Wir stehen dir bei der Wahl des richtigen Anbieters zur Seite und helfen dir gerne dabei, den Prozess zu navigieren. Danach können deine Angestellten sich ein Bike bei uns aussuchen und wir übergeben, nach Rücksprache mit dir, das Wunschrad samt Zubehör direkt an deinen Mitarbeiter.
Bei Bedarf stellen wir dir gerne Infomaterial bereit, damit du deine Mitarbeiter über ihren tollen neuen Benefit aufklären kannst.
Die Leasingrate wird automatisch vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgebucht und ist so mit wenig Aufwand für dich und dein Team verbunden.

Schritt 1
Nimm unverbindlich Kontakt mit uns auf

Schritt 2
Wir helfen dir eine Leasinggesellschaft zu wählen und den Vertragsprozess zu navigieren

Schritt 3
Stelle deinen Mitarbeitern den neuen Benefit vor

Schritt 4
Deine Mitarbeiter suchen sich bei uns ein Rad aus

Schritt 5
Du bestätigst die Radwahl und wir erledigen den Rest
Welche Leasingvarianten gibt es?
Gehaltsumwandlung
Die Gehaltsumwandlung ist das beliebteste Modell des Dienstradleasings. Der Arbeitgeber überlässt dir das Rad und behält als Gegenleistung einen Teil deines monatlichen Bruttolohns in Höhe der Leasingrate ein. Hierdurch bekommt dein Mitarbeiter einen Steuervorteil, denn das zu versteuernde Einkommen sinkt um die Höhe deiner Leasingrate. Du sparst durch die Teilnahme am Dienstfahrradleasing einen Teil der Lohnnebenkosten und kannst die Leasing- und Versicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen. Du hast keine weiteren Kosten.
Gehaltsextra
Wenn du als Arbeitgeber deinen Mitarbeitern ein Dienstrad als Gehaltsextra stellen möchtest, übernimmst du die Leasingraten ganz oder zum Teil.
Was sind die Vorteile von Dienstradleasing für Arbeitgeber?

Attraktiver Benefit

Weniger Krankheitstage

Lohnnebenkosten sparen

Kostenneutral

Entspannung der Parkplatzsituation

Umweltschutz
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Wenn ein Mitarbeiter dein Unternehmen verlässt, kann der Leasingvertrag an den neuen Arbeitgeber weitergegeben werden, der Mitarbeiter kann das Rad zum Restpreis erwerben oder es wird an die Leasinggesellschaft zurück gegeben. Alle Leasinggesellschaften haben außerdem eine Art Arbeitnehmer-Ausfallversicherung. Diese schützt dich im Falle einer Langzeiterkrankung, im Kündigungsfall, bei Aufhebungsverträgen, bei Erwerbsunfähigkeit, im Falle einer Elternzeit und im Todesfall des Arbeitnehmers vor Kosten.
Was geschieht am Ende der Laufzeit?
Am Ende der Laufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Dein Mitarbeiter kann sich dann entscheiden, ob er/sie das Rad zurückgeben oder übernehmen möchte.
Unsere Leasingpartner
Häufig gestellt Fragen
Allgemeine Fragen
Arbeitgeber Fragen
Arbeitnehmer Fragen
Fragen zum Leasingvertrag
Deine Frage ist nicht dabei? Zögere nicht, uns persönlich zu kontaktieren, gerne stehen wir dir für Informationen zur Verfügung: sales@e-bikes4you.com oder per Telefon: +49 (0)8033 978 9021.