Mitarbeiterbindung durch Bike-Leasing
Mit dem (E-)Bike pendeln liegt gerade voll im Trend. Insbesondere in Großstädten lassen immer mehr Arbeitnehmer das Auto zu Hause stehen. Sie greifen lieber zum Helm, um zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Pendeln mit dem Rad ist effizient, umweltfreundlich, CO2-neutral und die Mitarbeiter leben durch die tägliche Bewegung gesünder, körperlich und dadurch auch mental. Ab Herbst 2019 gilt in mehreren Innenstädten Deutschlands ein Dieselfahrverbot. Daher steht es zu erwarten, daß der Trend mit dem Rad in die Arbeit zu pendeln zunehmen wird. Sollten Arbeitgeber dieser Entwicklung Sorge tragen und sich mit dem Thema Dienstrad beschäftigen? Die Antwort lautet klar: JA! Laut mehrerer Studien ist ein Dienstrad eine clevere Weise den Mitarbeiter zu steuersubventioniert zu entlohnen und zu motivieren. Das Image des Unternehmens wird gerade bei der jetzt massiv aufkommenden Diskussion durch den leichteren ökologischen Fußabdruck verbessert und die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen gebunden. In dieser Erörterung finden Arbeitgeber alle wichtigen Informationen zum Thema Mitarbeiterbindung durch Dienstrad-Leasing - ein Win-Win Szenario für der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mitarbeiterbindung
Was bedeutet Mitarbeiterbindung?
Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, neudeutsch retention program helfen Unternehmen, Beschäftigte mittel- bis langfristig an sich zu binden. Instrumente zur Mitarbeiterbindung sind also positive Anreize, keine Zwangsmaßnahmen oder Drohkulissen, die systematisch und zielorientiert am Bedarf der Mitarbeiter ausgerichtet werden. Diese reichen von flexiblen Arbeitszeiten und Home Office, Weiterbildung, Betriebssport oder Teamevents bis zum Gesundheitsberatung, Weihnachtsboni und Dienstwagen.
Das oberste Priorität ist hier, die Leistungsträger im Unternehmen zu halten und es zu vermeiden die wertvolle Expertise zu verlieren und im Nachgang auch noch Rekrutierungskosten zu erhöhen und mit der Einarbeitungsphase neuer Arbeitnehmer die Produktivität zu verschlechtern.
Frühere Forschungsergebnisse zeigen, daß Mitarbeiter, die sich emotional mit ihrem Arbeitgeber verbunden fühlen, glücklicher, gesünder und produktiver sind. Sie weisen weniger Fehlzeiten auf, sind dem Unternehmen länger treu und sind bereit das Unternehmen weiterzuempfehlen.
Wahl der Instrumente
Geld ist also ganz sicher ein Mittel, um Mitarbeiter zu binden – aber längst nicht das einzige und wohl auch nicht das wichtigste. Bei der Wahl der Instrumente zur Mitarbeiterbindung sollte die Geschäftsleitung folgende Fragen sorgfältig beantworten, um die Maßnahmen effektiv umzusetzen.
- Soll mein Unternehmen dem Gießkannenprinzip folgen oder individuell die Maßnahmen an Mitarbeiter anpassen?
- Welche Instrumente passen zu meiner Mitarbeiter-Altersgruppe?
- Was wünschen sich die Mitarbeiter?
- Mit welchen Eintrittsbarrieren und kosten soll mein Unternehmen rechnen? -Sind die ausgewählte Maßnahmen glaubwürdig?
Geeignete Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, 2019
Source: Hays. (23. Januar, 2019). Was sind geeignete Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und setzen Sie diese in Ihrem Unternehmen bereits um? [Graph]. In Statista. Zugriff am 29. Oktober 2019, von
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/682330/umfrage/umfrage-zu-wichtigen-massnahmen-zur-mitarbeiterbindung-und-derenumsetzung/
Wer sind die wichtigsten Kandidaten?
Meistens ist es sinnvoller die Maßnahmen individuell an bestimmte Leistungsträger anzupassen als unspezifische Boni unspezifiziert an viele Mitarbeitern zu verteilen. Deswegen soll das Mitarbeiterbindungsprogramm besonders die Leistungsträger, (junge) Talente und Spezialisten fördern, die die größte Wertschöpfung bringen und für den Erfolg des Unternehmens am wichtigsten sind.
Es sind vor allem die Millennials (Geburtsjahr 1980-1999) die die Tendenz zeigen oft ihre Arbeitsplätze zu wechseln. Laut dem Deloitte Millennial Survey 2016 würde jeder vierte Millennial seinen aktuellen Job wechseln wollen und 34 Prozent der deutschen Millennials planen ihren Ausstieg innerhalb der nächsten zwei Jahre. Die am häufigsten genannten Gründe sind fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten und Suche nach sinnvolleren Aufgaben.
Ein erfolgreiches Mitarbeiterbindungsprogramm
- bietet Erlebnisse an (Betriebsausflug, mehr Verantwortung, interne Weiterbildung, abwechslungsreiche Karriere...)
- ermöglicht Flexibilität (Home Office, flexible Arbeitszeiten...)
- lässt Vergleich mit einem anderen Unternehmen zu (Transparenz der Verdienstmöglichkeiten oder Mitarbeiter Benefits)
Ein Dienstrad (E-Bike oder pure Bike) erfüllt diese Kriterien optimal. Wie funktioniert das DienstradSystem, warum ist es so vorteilhaft für das Unternehmen auch als für die Mitarbeiter, was gilt es zu beachten? Erfahren Sie alles Wissenswerte unter E-Bike Leasing als Bindungsmittel.
Welche Art von Geschenk wünschen sich die Arbeitnehmer
Source: Handelsblatt. (13. November, 2017). Welche Art von Geschenk wünschen Sie sich von ihrem Arbeitgeber? [Graph]. In Statista, Zugrigg am 29. Oktober 2019, vom https://de.statista.com/statistik/date/studie/873584/umfrage-zu-wuenschen-der-mitarbeiter-bei-geschenken-vom-arbeitgeber/
E-Bike als Bindungsmittel
Gesunde Mitarbeiter – Gesundes Unternehmen
So lautet das Motto des E-Bike Leasings, eines neuen Trends in Sachen Mitarbeiterbindung. War das früher der Dienstwagen, wird das heutzutage zunehmend das E-Bike oder Pure Bike. Es ist ein einfacher und ökologisch prestigeträchtiger Lohnanreiz, vor allem in vom Verkehr verstopften Städten. Ein Wunsch-Dienstrad kann jede Art von Fahrrad oder E-Bike sein, von jedem Hersteller stammen und deswegen ist einfache, effektive und umweltfreundliche Art die Mitarbeiter zu binden. Es erhöht den Feelgood factor und steigert gleichzeitig das Image des Unternehmens.
Die Vorteile des Dienstrads
1. Mitarbeiter stehen weniger im Stau
Mit einem E-Bike (Nicht S-Pedelec) nutzt man die Radwege, meidet die rush hour, und kommt entspannter, nicht verschwitzt und nicht selten sogar schneller ins Büro oder nach Hause.
2. Weniger Parkplätze
Ein Businessbike benötigt weniger Platz als ein Auto und man spart auch die Zeit für die Suche nach selbigem.
3. Umweltschutz
Beim (E-)Bike pendeln produziert man keine umweltschädlichen Abgase und dadurch ist der Umwelt Footprint deutlich geringer. Hier darf man wohl zu Recht behaupten:
Gesunde Mitarbeiter – Gesundes Unternehmen – Gesunde Umwelt
4. Radeln macht gesund
Mitarbeiter, die in ein Dienstrad nutzen um an den Arbeitsplatz zu kommen, fühlen sich körperlich und psychisch gesünder. Die von der Umweltgesundheitsorganisation täglich empfohlenen 22 min Ausdauersport pro Tag sind damit auch gleich erfüllt. Check ✓
5. Privatnutzung des Rads
Die Attraktivität eines E-Businessbikes steigt, wenn das Rad auch in der Freizeit den Mitarbeitern zur Verfügung steht. Schöne Feierabendrunden oder Radurlaub steigern die Lebensqualität und den Erholungseffekt besonders, wenn der Partner auch die Möglichkeit, hat sich ein günstigeres Rad staatlich gefördert anzuschaffen.
6. Bindung und Belohnung
Ein E-Bike ist ein modernen, aber probates Mittel Mitarbeiter zu gewinnen oder binden und dient auch als eine lukrativer Bestandteil bei einer Gehaltserhöhung.
7. Zusätzliche Werbefläche
Ein E-Bike kann neben dem praktischen Einsatz auch als mobile Werbefläche dienen. Ein Firmenlogo am Rahmen wird den Angestellten überall begleiten, die Firma auf all seinen Wegen repräsentieren und auf das arbeitnehmerfreundliche Verhalten des Unternehmers hinweisen.
8. Geringere Unterhaltskosten als bei Dienstwägen
Wartung und Reparaturen eines E-Bikes sind deutlich einfacher und billiger als für einen Dienstwagen.
9. Steuerersparnisse
Anschaffungskosten sind Betriebsausgaben also können innerhalb von 7 Jahren abgeschrieben werden. Radspezifische Kosten (Wartung, Nachrüstung) und Reparaturen zählen auch als Betriebsausgaben und sind direkt gewinnmindernd anzusetzen.
10. Ersparnisse bei Sozialabgaben
Wenn ein Dienstrad statt Gehaltserhöhung als Sachbezug gewandelt wird, verringert sich der Bruttomonatslohn als auch die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge auf Seiten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Bei mehreren Diensträdern kumuliert sich der Effekt natürlich.
Finanzierung der Dienst-E-rädern
Ein Dienstrad erfordert allerdings ein nicht unbedeutendes finanzielles Investment. Es gibt vier mögliche Finanzierungsmodelle zum Wahl:
- Arbeitgeber kauft das Dienstrad
- Der Arbeitgeber finanziert das Dienstfahrrad über ein Darlehen
- Der Arbeitgeber least ein Dienstfahrrad und übernimmt die Leasingraten komplett
- Der Arbeitgeber least ein Dienstfahrrad und teilt die Leasingraten zwischen sich und dem Arbeitnehmer auf
Reference Link: http://de.statista.com/infografik/15063/meinung-zu-e-bikes/
E-Bike Leasing - Wie funktioniert es?
Leasing ist die beliebteste Variante und das gleich aus mehreren Gründen:
- einmalige Investition ist nicht nötig
- ratierlich, kleine monatlich anfallende Kosten
- Schonung der Liquidität
- sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
- Mehrwertsteuer der Leasingraten sind voll als Vorsteuer geltend zu machen
- Im Leasingvertrag kann man auch andere Dinge mit regeln z.B. Versicherungspflicht
- Arbeitgeber kann die Räder zurückgeben oder ersetzen, wenn der Vertrag ausläuft
- Es gibt viele Leasing-Dienstrad-Anbieter zum Vergleich (JobRad, Bikeleasing Service, Businessbike, Eurorad, Lease-a-bike uvm.)
Die Leasingperiode (Leasinglaufzeit) beträgt meistens 36 Monate. Nach Ablauf kann der Arbeitgeber den Leasingvertrag beenden und die Räder zurückgeben. Der Mitarbeiter kann das Rad zum Restwert herauskaufen. Die Möglichkeit neuere Modelle mit einem neuen Einzelleasingvertrag besteht selbstverständlich immer und wird meistens genutzt.
E-Bike Leasingvertrag
Das Vertragspaket besteht aus einem Rahmenvertrag, Dienstleistungsvertrag, Überlassungsvertrag und den Einzel-Leasingverträgen für die bestellten Räder. Diese Verträge können mit anderen Regelungen erweitert werden, wie z.B. Wartung und Reparaturkostenübernahme, Rücknahme nach Vertragskündigung seitens des Arbeitnehmers oder die Nutzungsbedingungen.
Inhalte des Überlassungsvertrages:
- Dienstrad Modell
- Vereinbarung der Kostenübernahme – wer, wann und wie viel wird bezahlt (auch im Hinblick auf Wartung, Reparatur, Versicherungen)
- Wann und im welchen Zustand das Dienstrad zurückgegeben werden muss
- Was passiert wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt
- Pflichten der Dienstradnutzung wie z.B. Helmpflicht, Versicherung
- Andere Einschränkungen (Ausschluß der Nutzung bei Downhill-Wettbewerben)
- Umfang der Nutzung des Dienstrads als Betriebswerbefläche (z.B. Betriebs-Logo)
Buchhaltung
Das Unternehmen zahlt die monatlichen Leasingkosten und bucht diese als Betriebsausgabe.
Wichtig zu beachten: Der Betriebschef muss wirklich der Leasingnehmer sein, der die Kosten und Pflichten später auch trägt. Fallen diese nur auf dem Arbeitnehmer, ist die Leistung nicht als Dienstradleasing erkannt und die Gehaltsumwandlung und Sozialversicherungsersparnisse werden nicht steuerlich anerkannt.
Für den Leasingnehmer gilt:
- Arbeitgeber legt fest, daß das Rad nach der Vertragsperiode zurückgenommen wird
- Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten
- Arbeitgeber darf keine Kaufoption nach dem Ende des Vertrags anbieten
Steuern
Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes bis 25 km/h sind steuerfrei solange der Arbeitgeber das Fahrrad komplett finanziert. Das heißt, wenn der Arbeitgeber allein alle Kosten fürs Dienstrad übernimmt, muss der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die Privatnutzung erhält, nicht versteuert werden. Bei allen anderen Aufteilungen oder bei S-Pedelecs bis 45Km/h Motorunterstützung gilt das Rad als Dienstwagen und unterliegt den dortigen Regelungen. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- Das Bruttogehalt des Mitarbeiters wird um 0,25% des auf 100 Euro abgerundeten UVP erhöht und nach der Veranlagung werden dieser Betrag wieder abgezogen.
- Mitarbeiter führen ein Fahrtenbuch um die Pauschalierung zu umgehen, hier dient das Rad allerdings rein als Pendelfahrzeug und steht für keine Privatnutzung zur Verfügung. Diese Methode ist aber nur in sehr seltenen Fällen zu empfehlen.
Ein Beispiel
Die Firma stellt seinem Mitarbeiter (3500 Euro brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kirchensteuerpflicht) ein geleastes E-Bike mit dem Bruttolistenpreis von 2569 Euro zur Verfügung. Der Mitarbeiter darf den E-Bike auch privat für Ausflüge und Urlaub nutzen und deswegen er muss monatlich 0,5 Prozent des gerundeten, unverbindlichen Verkaufspreises, also 12,50 Euro versteuern. Die monatliche Leasingrate von 79,37 Euro netto finanziert er per Barlohnumwandlung. Der Chef schießt noch 25 Euro zu. Bei dieser Rechnung trägt der Angestellte dann meist drei Jahre lang monatlich knapp 40 Euro und kann das Wunschfahrrad uneingeschränkt nutzen. Die Mitarbeiter sollten sich das Modell genau durchrechnen. Man erhält so günstig ein Fahrrad, hat monatlich auch etwas weniger Netto auf dem Konto. Wer jahrelang weniger in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlt, bekommt bei bei Arbeitslosigkeit und im Rentenalter auch etwas weniger ausbezahlt.
Für eine weitergehende und persönliche Beratung stehen Ihnen Ihr Team von e-bikes4you jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter leasing@e-bikes4you.com oder per Telefon unter 080339789021 oder im Chat auf www.e-bikes4you.com/de